Elektrogesetz (ElektroG)

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.

Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alte Elektrogeräte einer getrennten Sammlung zuzuführen.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektrogeräten weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.

Rückgabe von Altgeräten

Altgeräte können bei den dafür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhof) abgegeben werden.

Die Rückgabe von Altgeräten ist für Verbraucher in der Regel kostenlos.

Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte getrennt vom Hausmüll entsorgt werden müssen.

Durch eine fachgerechte Entsorgung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.